Fördergelder für Wärmepumpen in der Schweiz 2026
In der Schweiz existieren drei Förderstufen für den Einbau einer Wärmepumpe: kantonale Subventionen, der Bundesbeitrag aus dem Gebäudeprogramm, und steuerliche Abzüge. Wer alle Ebenen kombiniert, kann bis zu CHF 25.000 erhalten.
1. Bundesbeitrag: Das Gebäudeprogramm
Der Bund co-finanziert den Heizungsersatz über das Gebäudeprogramm (dasgebaeudeprogramm.ch):
- Basisbeitrag: CHF 3.000 beim Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe
- Flächenbeitrag: CHF 30 pro m² beheizter Fläche
- Beispiel: 130 m² → CHF 3.000 + CHF 3.900 = CHF 6.900 Bundesbeitrag
Der Antrag läuft in den meisten Kantonen direkt über das kantonale Förderprogramm.
2. Kantonale Förderung
Jeder Kanton hat ein eigenes Förderprogramm. Die Beträge variieren stark:
| Kanton | Luft-Wasser WP | Erdsonden WP |
|---|---|---|
| Basel-Stadt | CHF 15.000 | CHF 22.500 |
| Genf | CHF 8.000 | CHF 12.000 |
| Aargau | CHF 7.000 | CHF 10.500 |
| Zürich | CHF 5.000 | CHF 7.500 |
| Bern | CHF 4.500 | CHF 6.750 |
| Luzern | CHF 3.500 | CHF 5.250 |
3. Steuerliche Abzüge
Energetische Sanierungsmassnahmen sind in der Schweiz steuerlich abzugsfähig:
- Bundessteuer: Bis zu 100% der Investition abzugsfähig
- Kantonssteuer: Je nach Kanton 20%–100% der Mehrkosten vs. Ersatz
Bei einem Grenzsteuersatz von 30% und einer Investition von CHF 15.000 ergibt das CHF 4.500 Steuerersparnis.
So beantragen Sie die Förderung
- Kanton kontaktieren: Antrag vor Baubeginn stellen
- Offerte einholen: Mindestens 3 Angebote von Installateuren
- Bewilligung abwarten: Typisch 4–8 Wochen
- Einbau: Fachfirma gemäss Vorgaben
- Auszahlung: Nach Einbau und Nachweisdokumentation
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